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Gemeinsam für mehr Nachhaltigkeit! Stellen Sie jetzt auf die elektronische Rechnung um

Wenn Sie Ihre Rechnung zukünftig lieber digital anstatt in Papierform erhalten möchten, müssen Sie nichts weiter tun, außer das untenstehende Formular auszufüllen. Ein echter Mehrwert für Sie, denn die Kommunikation wird dadurch noch effizienter und transparenter und zusätzlich leisten Sie einen wichtigen Beitrag für unsere Umwelt!

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Im Folgenden finden Sie hilfreiche Informationen rund um den elektronischen Rechnungsversand der TK Aufzüge GmbH.

Das Steuervereinfachungsgesetzt schafft eine neue Basis für moderne und kundenfreundliche Prozesse

Durch die Neufassung des § 14 Absatz 1 und 3 UStG durch Artikel 5 Nr.1 des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) sind die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für elektronische Rechnungen zum 1.Juli 2011 neu gefasst worden. Mit dem Steuervereinfachungsgesetz wurden die Rahmenbedingungen für den elektronischen Rechnungsaustausch wesentlich vereinfacht. Im Ergebnis können nunmehr auch elektronische Rechnungen zum Vorsteuerabzug berechtigen, ohne dass es einer Signatur oder eines EDI-Verfahrens bedürfte. Sowie bei der Papierrechnung, wird auch bei der elektronischen Rechnung gemäß § 14 Absatz 1 UStG die Echtheit der Herkunft, die Unversehrtheit des Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung gewährleistet. Für die elektronische Rechnung gelten ebenfalls die gesetzlichen Voraussetzungen aus §§ 14, 14a UStG. Die Pflichtangaben gemäß § 14 Absatz 4 UStG unterscheiden sich nicht von einer Papierrechnung.

ZUGFeRD ist ein elektronisches Rechnungsformat für den Austausch von Rechnungen. Als hybrides Datenformat integriert ZUGFeRD in einem PDF Dokument (PDF/A3) strukturierte Rechnungsdaten. Das heißt, der Rechnungsversand erfolgt grundsätzlich in Form eines PDF-Dokuments, welches die Sichtkomponente der Rechnung darstellt. Gleichzeitig wird ein inhaltlich identisches Mehrstück der Rechnung (XML) innerhalb des PDF-Dokuments mitversandt, so dass die elektronische Verarbeitung der Rechnung über die strukturierten Rechnungsdaten problemlos möglich ist. Das standarisierte XML-Format ist so definiert, dass z.B.: die Absenderfirma, Rechnungsdatum und -nummer, Beträge und Bankverbindungen immer an der gleichen, festgelegten Stelle der XML-Dateien gespeichert werden. Dank dieser Standarisierung können die Rechnungsdaten von vielen Programmen automatisch weiterverarbeitet werden. Dieses Rechnungsformat ersetzt den früheren Versand von PDF Rechnungen per E-Mail.

XRechnung ist ein XML-basiertes semantisches Datenmodell, das als Standard für elektronische Rechnungen etabliert und insbesondere im Rechnungsaustausch mit öffentlichen Auftraggebern verwendet wird. Mit dem Standard XRechnung konkretisiert Deutschland die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung EN-16931 und setzt damit maßgeblich die Richtlinie 2014/55/EU des europäischen Parlaments und des Rates um. Mit der Einführung der elektronischen Rechnung in der öffentlichen Verwaltung können elektronische Rechnungen seit April 2020 bundesweit einheitlich nach diesem Standard an öffentliche Auftraggeber gesendet werden. Wenn Sie den Versand im Rechnungsformat X-Rechnung wünschen, entscheiden Sie sich beim Übertragungsweg bitte zwischen Download und Peppol. Bei der Übertragung via Peppol, benötigen wir die Peppol-Empfänger-ID sowie die Leitweg ID.